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Minister Bahr will zusätzliche Leistungen für Krankenkassen

Die Zusatzversicherungen sind ursprünglich bei den privaten Krankenversicherern (PKV) angesiedelt. Der ehemalige Gesundheitsminister Philipp Rösler wollte den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) das Recht zum Abschluss von zusätzlichen Absicherungen nicht zugestehen. Nun geht sein Nachfolger wieder in die andere Richtung.

Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) will den Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen ankurbeln. Deshalb sollen sie zusätzliche Leistungen anbieten können. Der Beitragssatz ist für alle Krankenkassen gleich, und auch die Leistungen sind zum überwiegenden Teil vom Gesetzgeber vorgegeben. Unterschiede zwischen den Krankenkassen gibt es bisher über die Zusatzbeiträge. Einige Krankenkassen müssen einen zusätzlichen Beitrag erheben, weil sie mit dem Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen. Andere Krankenkassen brauchen keinen zusätzlichen Beitrag.

Zusatzversicherungen für besseren Schutz

Doch abseits von den finanziellen Unterschieden setzt Minister Bahr offensichtlich auch auf unterschiedliche und vielfältige zusätzliche Angebote. Solche Krankenzusatzversicherungen sind eigentlich die Domäne der privaten Krankenversicherung. Viele gesetzlich Krankenversicherte wollen mit den privaten Zusatzversicherungen das Leistungsniveau ihrer Absicherung anheben. Vor allem beim Zahnersatz, bei der Zahnbehandlung und bei Brillen und Sehhilfen setzen die Versicherten auf privaten Schutz. Hier übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nicht die vollen Kosten, sondern zahlen Festbeiträge oder Pauschalen.

Zusatzversicherungen gehören zur PKV

Die privaten Krankenversicherungen können dem Vorstoß des Ministers naturgemäß nichts Gutes abgewinnen. Volker Leienbach, der Direktor des PKV-Verbandes, hält es für einen “ordnungspolitischen Sündenfall”, sollten die Absichten des Ministers in die Tat umgesetzt werden. Man ist bei der PKV der Meinung, dass die GKV für die grundsätzliche Pflichtversicherung zuständig ist. Jede Absicherung, die über die Pflichtleistungen hinaus geht, muss nach dieser Sicht der Dinge der PKV vorbehalten bleiben.

PKV wehrt sich gegen das Vorhaben des Ministers

Die Gegenwehr der privaten Krankenversicherung ist verständlich. Die Konkurrenz der gesetzlichen Krankenkassen könnte für die Unternehmen der PKV unangenehme Folgen haben. Schließlich haben die gesetzlichen Krankenkassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts eine Sonderstellung und sind deshalb im Vorteil. Die privaten Krankenversicherer befürchten den Rückgang des Geschäftes mit den Zusatzversicherungen, das für die PKV sehr lohnend ist. Nach einer kürzlich veröffentlichten Studie des Marktforschungsinstituts YouGovePsychonomics planen rund 130.000 Bundesbürger konkret den Abschluss einer Krankenzusatzversicherung. Immerhin denken weitere 280.000 über einen solchen Abschluss nach.

Details der Pläne sind noch ungeklärt

Details sind offensichtlich aber noch nicht geklärt. So bleibt die Frage offen, wie die Zusatzversicherungen finanziert werden sollen. Es versteht sich eigentlich von selbst, dass die nötigen Mittel nicht aus dem Gesundheitsfonds stammen können. Aus dem Gemeinschaftstopf können keine individuellen Leistungen finanziert werden. Es bleibt die Frage, wie die Krankenkassen zusätzliche Leistungen finanzieren sollen, wenn ihre Kapazitäten nicht einmal für das Basisgeschäft ausreichen. Das ist nach Ansicht von Vertretern der Branche nur mit Zusatzbeiträgen oder aber erwirtschafteten Überschüssen möglich.

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